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Europäische Norm für Markisen

Es gibt kaum etwas, das die EU nicht regelt und so verwundert es nicht, dass sie auch eine EU-Norm für Markisen herausgegeben hat. Diese Norm mit der Bezeichnung EN 13561 hat sich (leider) ganz unbemerkt an vielen fachbetrieben und Händlern vorbeigeschlichen und das, obwohl sie seit März 2006 Gültigkeit besitzt und damit verbindlich ist.

Seitdem dürfen nur noch normenkonforme Markisen und Markisenzubehörteile vom Händler an den Endkunden abgegeben werden. Gekennzeichnet sind Markisen der EN 13561 mit dem CE-Zeichen, das bestimmte Angaben enthalten muss. Es gibt Auskunft über Herstellungs-/Baujahr, Hersteller samt Adresse, Norm, Identcode und die Widerstandsklasse. Die vollständig ausgefahrene Markise muss zum Beispiel bei einer Neigung von 14 Grad (= ein Gefälle von 25%) in der Klasse 1 eine Niederschlagsmenge von 17ltr. per qm pro Stunde, in der Klasse 2 sogar 56ltr. per qm pro Stunde ableiten.

In welche Windklasse eine Markise kommt, muss der Hersteller angeben und den Verbraucher darüber in jedem Fall informieren. Hat ein Händler eine bestimmte Windklasse zugesagt, so gilt diese zwar prinzipiell schon für die Markise. Jedoch ist auch seitens des Käufers darauf zu achten, dass diese Markise entsprechend der EN 13561 auch mit fachgerechtem Montagezubehör (Schrauben, Dübeln, etc.) und der richtigen Verankerung montiert wird.

Ist beispielsweise eine Markise mit der Windstärkeklasse 3 deklariert, dürfte es schwierig werden, sie an einem Ort wie Hohlziegelmauerwerk, Gasbeton oder Holzrahmenschenkel bei Fertighäusern anzubringen, ohne die Gewährleistung durch den Hersteller zu verlieren, da diese Montageuntergründe einfach nicht für eine derartige Beanspruchung geeignet sind.

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